Alten Heizeinsatz tauschen - für die Umwelt
Einigen alten Kachelöfen wird der Schornsteinfeger nur noch eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis geben. Wer seinen in die Jahre gekommenen Kachelofen auch zukünftig befeuern und die Wärme genießen will, der sollte jetzt aktiv werden. Mit einem neuen Heizeinsatz ist Ihr Kachelofen wieder bestens gerüstet für die Zukunft.
Kachelöfen gehören zu den wichtigsten alternativen Wärmeerzeugern, denn ihr Brennstoff Holz wächst nach und verbrennt CO2-neutral. Auch beim umweltfreundlichen Heizen mit Holz müssen freilich bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Dafür sorgt heute modernste Technik in den Heizeinsätzen. Ältere Modelle verfügen aber oft nicht über die entsprechende Technik und müssen deshalb in den kommenden Jahren ausgetauscht werden.
Für sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen, darunter fallen auch Kachelöfen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenmonoxyd und Feinstaub 2010 in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) neu festgelegt. Alte Geräte, die diese Werte nicht einhalten, müssen nach bestimmten Übergangsfristen ausgetauscht werden:
Übergangsfristen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen: |
Übergangsfristen für bestehende Heizkessel: |
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Zeitpunkt der Typenprüfung (laut Typenschild) |
Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme |
Zeitpunkt der Errichtung |
Ablauf der Übergangsfrist |
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar |
31.12.2014 |
vor dem 31.12.1994 |
01.01.2015 |
01.01.1975 bis zum 31.12.1984 |
31.12.2017 |
01.01.1995 bis zum 31.12.2004 |
01.01.2019 |
01.01.1985 bis zum 31.12.1994 |
31.12.2020 |
01.01.2005 bis zum 22.03.2010 |
01.01.2025 |
01.01.1995 bis zum 22.03.2010 |
31.12.2024 |
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Tabelle 1, Quelle: Umweltbundesamt
Der Neue spart Geld
Die neuen Heizeinsätze sind äußerst sparsam im Umgang mit Brennstoff. Hocheffizient in der Verbrennung, nutzen Sie den Rohstoff Holz maximal aus. Optimale Brennstoffnutzung bedeutet für den Ofenbesitzer, er benötigt weniger Holz und spart damit Geld.
Hightech für den Klimaschutz
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wurden die Grenzwerte in zwei Stufen eingeteilt: die erste Grenzwertstufe ist ab 2010 in Kraft getreten und die zweite gilt für Anlagen, die ab 2015 neu installiert werden. Besonders verantwortungsvoll verhält sich, wer bereits vor 2015 einen Heizeinsatz auswählt, der schon die zweite Grenzwertstufe erfüllt. Welche Einsätze das sind und welche problemlos in der bestehenden Anlage ausgetauscht werden können, weiß am besten der Kachelofenbauer. Bilder von solchen Anlagen kann man sich auch beim Verbund deutscher Kachelofen- und Luftheizungsbauerbetriebe – der Hagos – anschauen (www.hagos.de/produkte/), denn die Genossenschaft hat schon viele Heizeinsätze im Programm, die die zweite Stufe erfüllen. Diese Einsätze für Kachelöfen haben eine optimierte Feuerraumgestaltung und eine sinnvolle Verbrennungsluftregelung.
Bei Heizkesseln wird noch strenger geprüft
Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe, die auch das Heiz- und Brauchwasser erwärmen, sehen die neuen Vorschriften in der BImSchV etwas anders aus. Hauptsächlicher Unterschied: Die Grenzwerte für diese Anlagen gelten nicht für die Typprüfung, sondern für den tatsächlichen Betrieb der Anlage. Das heißt, an diesen Anlagen muss ein Schornsteinfeger in Zukunft regelmäßig die Emissionen messen. Die Schadstoffgrenzwerte gelten seit 2010 auch für kleine Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung ab vier Kilowatt (kW) – bis dahin war dies erst ab 15 kW der Fall.