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Alten Heizeinsatz tauschen - für die Umwelt

Einigen alten Kachelöfen wird der Schornsteinfeger nur noch eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis geben. Wer seinen in die Jahre gekommenen Kachelofen auch zukünftig befeuern und die Wärme genießen will, der sollte jetzt aktiv werden. Mit einem neuen Heizeinsatz ist Ihr Kachelofen wieder bestens gerüstet für die Zukunft.

Kachelöfen gehören zu den wichtigsten alternativen Wärmeerzeugern, denn ihr Brennstoff Holz wächst nach und verbrennt CO2-neutral. Auch beim umweltfreundlichen Heizen mit Holz müssen freilich bestimmte Grenzwerte eingehalten werden. Dafür sorgt heute modernste Technik in den Heizeinsätzen. Ältere Modelle verfügen aber oft nicht über die entsprechende Technik und müssen deshalb in den kommenden Jahren ausgetauscht werden. 
 

Für sogenannte Einzelraumfeuerungsanlagen, darunter fallen auch Kachelöfen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenmonoxyd und Feinstaub 2010 in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) neu festgelegt. Alte Geräte, die diese Werte nicht einhalten, müssen nach bestimmten Übergangsfristen ausgetauscht werden:

 

Übergangsfristen für bestehende

 

Einzelraumfeuerungsanlagen:

 

 Übergangsfristen für bestehende Heizkessel:

 

Zeitpunkt der

 

Typenprüfung

 

(laut Typenschild)

 

Zeitpunkt der

 

Nachrüstung bzw.

 

Außerbetriebnahme

 

Zeitpunkt der

 

Errichtung

 

Ablauf der

 

Übergangsfrist

 

Vor dem 01.01.1975

 

oder Jahr der

 

Typenprüfung nicht

 

mehr feststellbar

 

31.12.2014

 

vor dem 31.12.1994

 

01.01.2015

 

01.01.1975 bis zum

 

31.12.1984

 

31.12.2017

 

01.01.1995 bis zum

 

31.12.2004

 

01.01.2019

 

01.01.1985 bis zum

 

31.12.1994

 

31.12.2020

 

01.01.2005 bis zum

 

22.03.2010

 

01.01.2025

 

01.01.1995 bis zum

 

22.03.2010

 

31.12.2024

 


 

 


 

Tabelle 1, Quelle: Umweltbundesamt

Der Neue spart Geld 

Die neuen Heizeinsätze sind äußerst sparsam im Umgang mit Brennstoff. Hocheffizient in der Verbrennung, nutzen Sie den Rohstoff Holz maximal aus. Optimale Brennstoffnutzung bedeutet für den Ofenbesitzer, er benötigt weniger Holz und spart damit Geld. 

Hightech für den Klimaschutz

Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wurden die Grenzwerte in zwei Stufen eingeteilt: die erste Grenzwertstufe ist ab 2010 in Kraft getreten und die zweite gilt für Anlagen, die ab 2015 neu installiert werden. Besonders verantwortungsvoll verhält sich, wer bereits vor 2015 einen Heizeinsatz auswählt, der schon die zweite Grenzwertstufe erfüllt. Welche Einsätze das sind und welche problemlos in der bestehenden Anlage ausgetauscht werden können, weiß am besten der Kachelofenbauer. Bilder von solchen Anlagen kann man sich auch beim Verbund deutscher Kachelofen- und Luftheizungsbauerbetriebe – der Hagos – anschauen (www.hagos.de/produkte/), denn die Genossenschaft hat schon viele Heizeinsätze im Programm, die die zweite Stufe erfüllen. Diese Einsätze für Kachelöfen haben eine optimierte Feuerraumgestaltung und eine sinnvolle Verbrennungsluftregelung.   
 

Bei Heizkesseln wird noch strenger geprüft

Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe, die auch das Heiz- und Brauchwasser erwärmen, sehen die neuen Vorschriften in der BImSchV etwas anders aus. Hauptsächlicher Unterschied: Die Grenzwerte für diese Anlagen gelten nicht für die Typprüfung, sondern für den tatsächlichen Betrieb der Anlage. Das heißt, an diesen Anlagen muss ein Schornsteinfeger in Zukunft regelmäßig die Emissionen messen. Die Schadstoffgrenzwerte gelten seit 2010 auch für kleine Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung ab vier Kilowatt (kW) – bis dahin war dies erst ab 15 kW der Fall.

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